Startseite Stückgutzählung und Kontrolle von Lagerplätzen

steigerbl1D16 Security CAMs überblicken
Außenlager von Industriepark

Projekt:
Stückgutzählung und Kontrolle von Lagerplätzen, sowie den Be- und Entladestationen durch optische Waren-, Stückguterfassung

Projektbeschreibung:
Aufbau eines lückenlosen in Segmente aufgeteilten, sowie durch Kameras einsehbaren, Lagerbereichs. Die Kameras dienen zur optischen Stückgutzählung und Kontrolle der einzelnen Lagerbewegungen.

Vorteile
Hochpreisige Artikel stehen gesichert im Lager. Die Lagerbewegungen wie Zugänge bzw. Abgänge sind zu jeder Zeit optisch einzusehen und damit bestens dokumentiert.

Technik:
D16 Domekameras von Mobotix mit PIR-Bewegungssensoren u. Motiondetektionsbereichen, NEXANS- u. LANCOM-Switches


steigerbl2Für viele Firmen wird die optische Dokumentation der Materialbewegungen im Lager immer mehr zu einem Thema. Es sind oft sehr unterschiedliche Ansätze, welche den Einsatz von Kamerasystemen notwendig machen, die abschließende Kontrolle beim Be-/Entladen von LKWs, das Zählen von Vorgängen beim Be-/Entladen, die Sicherheit der Lagermitarbeiter oder klassisch der Schutz vor Diebstahl und Sachbeschädigungen am Lagermaterial oder gar an den Gebäuden selbst, um nur einige zu nennen. Die Anzahl von Gründen wächst ständig. Hier bei diesem Kunden wurden gleich mehrere Installationen getätigt. Gegenläufig angeordnete Domekameras überwachen die neu angelegten Außenlager. Die Lagerorte sind  genau nach Quadranten eingeteilt und können somit über das angepasste Rasterbild der Kamerasensorik abgefragt werden. Entnahmen werden somit genauestens dokumentiert. Weitere Kameras prüfen die Hallenein- und ausfahrten. Dadurch können im Nachgang fehlgeleitete oder falsch abgestellte Artikel an ihren jetzigen Standorten lokalisiert werden. Erst kürzlich konnten die Kameras wieder Licht in einen ungeklärten Fall bringen. Trotz Packlisten, Barcode-Scanner, mehrfacher Kontrolle der Lieferpapiere konnte ein Speditionsfahrer das Verschwinden von Material beim Ausladen der Ware am Bestimmungsort nicht erklären. Jeder der Lagermitarbeiter konnte beschwören, dass alles, was auf den Packlisten stand, auch in den LKW verladen wurde. Die Papiere waren unterzeichnet, doch die Ware war nicht da. Erst die Videosequenz des Aufladevorganges konnte Klärung schaffen. Das fehlende Material wurde vom Staplerfahrer nicht berücksichtigt und damit erst gar nicht aufgeladen. Binnen von Minuten war die Situation für alle Beteiligten bereinigt und geklärt.