Startseite AGB OfficeTron GmbH

L i e f e r u n g s- und Z a h l u n g s b e d i n g u n g e n

 


 

1.Allgemeines

Unsere Angebote, die Auftragsannahme und alle Lieferungen sind wesentliche Bestandteile aller Verträge mit unseren Kunden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2.Angebote - Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind - sofern nicht anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens aber mit Ausführung der Lieferung zustande. Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleiben vorbehalten.

 

3.Preise

Die Preise sind reine Nettopreise und verstehen sich unfrei, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen während der Laufzeit unserer Preisliste behalten wir uns vor. Druckfehler und Irrtümer in der Preisstellung bleiben vorbehalten. Kosten für Transport, Verpackung oder Versicherung werden je nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Mehrkosten für bestellte Express- oder Eilgutsendungen trägt der Käufer. Es kommen die am Tage der Rechnungslegung gültigen Preise zur Anrechnung.

 

4. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort, ohne Abzug ab Rechnungsstellung. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4,25% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz und die jeweiligen Inkassogebühren zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen keine Leistungsverweigerungsrechte des Käufers. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgelegten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungs-rechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel entgegengenommen.

 

5. Abnahmeverzug

Der Käufer ist verpflichtet die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Verweigert der Käufer die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise endgültig oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, oder liegt der Zahlungsverzug oder Annahmeverzug vor, so sind wir berechtigt, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, 8% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn zu fordern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, bzw. der Nachweis, es sei ein Schaden überhaupt nicht entstanden, vorbehalten.

 

6.Lieferung

Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben und gelten nur bei schriftlicher Rückbestätigung als vereinbart. Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich eine Verbindlichkeit vereinbart wurde. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens drei Wochen betragen. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Liefersperren seitens des Herstellers, tritt Lieferverzug nicht ein. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen. Lieferungen erfolgen ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt jederzeit von einem anderen Ort aus, wie z.B. direkt vom Hersteller zu liefern. Teillieferungen und Teilsendungen durch uns sind jederzeit zulässig. Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch Spedition, Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für den einwandfreien Zustand der Ware, und schließt, vorbehaltlich des Gegenbeweises, jeden Anspruch gegen uns wegen Beschädigung aus.

 

7. Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, gerechnet ab Gefahrenübergang. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter genauer Angabe der Gründe gerügt werden.Rücksendungen mangelfreier und originalverpackter Sendungen sind ausgeschlossen und werden von uns nicht zur Gutschrift zurückgenommen.

 

8.Haftung - Schadensersatzansprüche

Wir haften in allen Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, sowie nach den in den übrigen Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Fa. OfficeTron GmbH sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen der gesetzlichen Vorgaben ab Ablieferung.

 

9.Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer einschließlich der Einlösung begebener Schecks bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer vorbehalten. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Bei Zugriffen Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich unterrichten, wobei uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben sind. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

 

10. Übertragung

Die Fa. OfficeTron GmbH ist berechtigt, Verträge mit allen Rechten und Pflichten, oder aber auch nur einzelne Rechte und/oder einzelne Pflichten daraus, auf Dritte zu übertragen.

 

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Saarbrücken. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers berechtigt.

 

12.Schlußbestimmung

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages hiervon unberührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird durch eine solche Regelung ersetzt bzw. die Vertragslücke wird durch eine solche Regelung ausgefüllt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.